Informationen für eingeladene Referenten und Vorsitzende


Reisekostenregelung

Für Vorsitzende und Referenten von Länder-, Industrie- und BDI-Symposien werden keine Reise- und Hotelkosten von dem Kongress übernommen. Bitte wenden Sie sich an den Organisator der Sitzung. 

Für Mitglieder der DGIM
Nach den Kongress-Richtlinien der DGIM werden Mitgliedern der Gesellschaft keine Reise- und Hotelkosten erstattet.

Für Nichtmitglieder der DGIM
Reise- und Hotelkosten werden im Rahmen der Reisekostenrichtlinie mit entsprechenden Maximalbeträgen erstattet.
Die Richtlinie wie auch das entsprechende Antragsformular auf Erstattung  hier herunterladen
Der Antrag auf Reisekostenerstattung muss m:con bis 15.06.2011 vorliegen. Die  Reisekostenrichtlinien sind zu berücksichtigen.
Besonders möchten wir Sie auf den Sondertarif der Deutschen Bahn hinweisen, nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien.


Kontaktadresse

m:con - mannheim:congress GmbH
Frau Anja Mehlhorn
Tel. 0621 - 4106 199
E-Mail: Anja.Mehlhorn@mcon-mannheim.de